Asbestsanierung
Die Bezeichnung "Asbest" kommt aus den Griechischen und wird aus dem Wort "Asbestos" abgeleitet. Es bedeutet unlöslich bzw. unvergänglich. Seit 1992 sind die Einfuhr und der Einbau von Asbestzementprodukten verboten. Asbest verursacht Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs und Erkrankungen des Bauchs und Rippenfells. Die Sanierung ist nur von Fachfirmen auszuführen, die ein Zertifikat und sachkundiges Personal vorweisen können. Der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ist der zuständigen Behörde und zuständigen Bauberufsgenossenschaft unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Werden alle Punkte der Gefahrenstoffverordnung sorgsam beachtet, steht einer Sanierung nichts mehr im Wege.
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