Asbestsanierung

Die Bezeichnung "Asbest" kommt aus den Griechischen und wird aus dem Wort "Asbestos" abgeleitet. Es bedeutet unlöslich bzw. un­ver­gäng­lich. Seit 1992 sind die Einfuhr und der Einbau von As­best­ze­ment­produkten verboten. Asbest verursacht As­best­staub­lung­en­er­krank­ung (Asbestose), Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs und Erkrankungen des Bauchs und Rippenfells. Die Sanierung ist nur von Fachfirmen aus­zu­führ­en, die ein Zertifikat und sachkundiges Personal vorweisen können. Der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ist der zuständigen Be­hörde und zuständigen Bauberufsgenossenschaft un­ver­züg­lich, jedoch spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Werden alle Punkte der Gefahrenstoffverordnung sorgsam beachtet, steht einer Sanierung nichts mehr im Wege.
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Zertifikat